AMS Phase 5 der Kurzarbeit
Seit dem 1. 7. 2021 ist das neue Kurzarbeitsmodell gültig. Nachfolgend sind die
wesentlichsten Änderungen aufgelistet:
wesentlichsten Änderungen aufgelistet:
- Version 10.0: Der Arbeitszeitausfall darf im Normalfall nicht über 50 % der Normalarbeitszeit betragen
- Bei besonders betroffenen Unternehmen: Arbeitszeitausfall darf bis zu 70 % der Normalarbeitszeit betragen
- In einzelnen Sonderfällen: Arbeitszeitausfall darf bis zu 90 % der Normalarbeitszeit betragen