AMS Phase 5 der Kurzarbeit

Seit dem 1. 7. 2021 ist das neue Kurzarbeitsmodell gültig. Nachfolgend sind die
wesentlichsten Änderungen aufgelistet:
  • Version 10.0: Der Arbeitszeitausfall darf im Normalfall nicht über 50 % der Normalarbeitszeit betragen
  • Bei besonders betroffenen Unternehmen: Arbeitszeitausfall darf bis zu 70 % der Normalarbeitszeit betragen
  • In einzelnen Sonderfällen: Arbeitszeitausfall darf bis zu 90 % der Normalarbeitszeit betragen