Erhöhung der Grenze für GWG
Die Sofortabschreibungsgrenze der geringwertigen Wirtschaftsgütern, kurz GWG, wird voraussichtlich im Jahr 2022 von € 800,- netto auf €1.000,- netto pro Jahr erhöht.
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Die Sofortabschreibungsgrenze der geringwertigen Wirtschaftsgütern, kurz GWG, wird voraussichtlich im Jahr 2022 von € 800,- netto auf €1.000,- netto pro Jahr erhöht.