Härtefallfonds
Aus diesen 15 Betrachtungszeiträumen kann die Förderung für jeden Zeitraum betrachtet werden. Die Förderung besteht in einer Abgeltung des Nettoeinkommensentgang, einem Comeback-Bonus sowie einem Zusatzbonus.
Pro Betrachtungszeitung liegt eine mögliche Abgeltung des Nettoeinkommensentgang von € 2.000, vor. Mindestens € 500,-, soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Bei Nebeneinkünften über € 2.000,- wird der Nettoeinkommensentgang nicht ersetzt.
Neben der Abgeltung des Nettoeinkommensentgangs wird ein Comeback-Bonus pro Betrachtungszeitraum in Höhe von € 500,- gewährt (daher insgesamt maximaler Comeback-Bonus € 7.500,-).
Für jeden Betrachtungszeitung steht zudem ein Zusatzbonus i.H.v. € 100,- zu (max. € 1.500,-). Dieser Zusatzbonus wird nur für genehmigte Förderungen gewährt. Auf den Zusatzbonus wird eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 oder eine Förderung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht angerechnet. Ab dem 01.06.2021 wird der Zusatzbonus ohne Beantragung automatisch ausbezahlt. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen.
Die maximale Gesamtförderung (Nettoeinkommensentgang, Comeback-Bonus und Zusatzbonus) beträgt somit € 39.000,-.