Neuerungen im Versandhandel
Seit dem 01. Juli 2021 ist die Steuer-Freigrenze für importierte Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bei einem Warenwert von € 22,- entfallen. Das bedeutet, dass nun jede Ware/Sendung der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt.
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Seit dem 01. Juli 2021 ist die Steuer-Freigrenze für importierte Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bei einem Warenwert von € 22,- entfallen. Das bedeutet, dass nun jede Ware/Sendung der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt.