Senkung der Umsatzsteuer auf 5 %

Im Bereich Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikation wurde die Herabsetzung der Umsatzsteuer auf 5 % bis 31.12.2021 verlängert. Es ermäßigt sich daher der Steuersatz auf die Abgabe von Speisen und Getränken. Das betrifft neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.