Werbungskosten für ergonmisch geeignetes Mobiliar
Seit März 2021 ist ein Werbungskostenabzug für die Anschaffung ergonomisch geeigneten Mobiliars (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz möglich. Der Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr geleistet hat, wobei der Höchstbetrag auf € 300,- im Kalenderjahr begrenzt ist. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt € 300,-, kann der Überschreitungsbetrag innerhalb des Höchstbetrages jeweils ab dem Folgejahr bis zum Kalenderjahr 2023 geltend gemacht werden.
Die Werbungskosten sind aber nur insoweit abzugsfähig, soweit keine nichtabzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben für ein Arbeitszimmer vorliegen.