Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
Seit dem 01.07.2021 sind die Stundungszinsen bis 30.06.2021 auf 1,38 % gesenkt und betragen nicht mehr 3,38 % wie zuvor. Zudem hat die Finanzverwaltung ein Zwei-Phasen-Ratenzahlungsmodell für die Covid-19 bedingten Rückstände erstellt. Gültig für dieses Modell sind Abgabenschulden, die mehr als die Hälfte Covid-19-bedingt sind.